Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einbeziehungshinweis: Diese AGB gelten nicht allein dadurch, dass sie hier auf der Website hinterlegt sind. Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden — im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) genügt dafür ein Hinweis mit zumutbarer Möglichkeit der Kenntnisnahme. Dieser Hinweis erfolgt durch einen entsprechenden Satz mit Verlinkung auf diese Seite in meinem Angebot und in der Auftragsbestätigung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Websites, Apps, KI-Integration, Marketing- und Branding-Leistungen sowie damit verbundene Beratungs- und Wartungsleistungen zwischen Emir Celik – EttcWeb (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Die ladungsfähige Anschrift des Auftragnehmers ist dem Impressum zu entnehmen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) an.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Bindefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch: per E-Mail, Textform genügt) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungsänderungen
(1) Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Textform und werden, soweit sie den ursprünglich vereinbarten Umfang übersteigen, gesondert nach Aufwand vergütet (siehe § 7).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten u. Ä.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte innezuhaben, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach § 7 vergütet.
§ 5 Termine
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stehen zudem unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 4.
§ 6 Abnahme
(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Bei größeren Projekten können Teilabnahmen einzelner Leistungsabschnitte vereinbart werden.
(2) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an und fordert zur Abnahme auf. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach dieser Aufforderung und hat er die Leistung produktiv genutzt oder keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
§ 7 Vergütung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Festpreis- oder Meilensteinvergütung. Bei Meilensteinvergütung wird die jeweils vereinbarte Teilsumme mit Erreichen bzw. Abnahme des Meilensteins fällig.
(2) Zusatzaufwände außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs (siehe § 3 Abs. 2) sowie durch verspätete Mitwirkung verursachter Mehraufwand (§ 4 Abs. 3) werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständigem Zahlungseingang ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den projektspezifisch im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Website, App, Design, Quelltext u. Ä.) ein. Bis zum vollständigen Zahlungseingang wird nur ein einfaches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt. Das Urheberrecht selbst verbleibt gemäß § 29 UrhG beim Auftragnehmer als Urheber; übertragen wird das Nutzungsrecht am fertigen Werk.
(2) Wiederverwendbare Werkzeuge, Frameworks, Code-Bausteine und Methoden, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt hat oder für künftige Projekte weiterverwenden möchte, verbleiben beim Auftragnehmer; dem Auftraggeber wird insoweit ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Werks eingeräumt.
(3) Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; diese gehen den Regelungen dieses Vertrags insoweit vor.
§ 9 Fremdleistungen und Drittanbieter
Soweit im Rahmen des Auftrags Leistungen Dritter eingebunden werden (z. B. Hosting, Domain-Registrierung, Lizenzen, Stock-Material, Werbekonten), erfolgt dies, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers; die jeweiligen Vertragsbedingungen des Drittanbieters gelten unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter.
§ 10 KI-Einsatz
(1) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung, insbesondere bei Text-, Bild- und Code-Erstellung sowie bei der KI-Integration in Kundenprojekte, generative KI-Systeme ein.
(2) Für mit KI-Unterstützung erzeugte Inhalte und Ergebnisse übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für vollständige Fehlerfreiheit; er prüft KI-generierte Ergebnisse jedoch im Rahmen seiner üblichen Sorgfalt vor Auslieferung. Der Auftraggeber ist gehalten, gelieferte Inhalte vor produktivem Einsatz auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
(3) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein KI-generierter Inhalte rechtlich nicht abschließend geklärt ist; dies betrifft insbesondere Inhalte ohne hinreichenden menschlichen schöpferischen Beitrag.
§ 11 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das für den Auftraggeber erstellte Werk (Name, Logo, Screenshots, Kurzbeschreibung) als Referenz in eigenen Marketingmaterialien und auf der eigenen Website zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber diesem Vorgehen nicht in Textform widerspricht.
§ 12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung bzw. Abnahme, in Textform zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit dies rechtlich zulässig ist (§ 377 HGB).
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang übernommener Garantien.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Betreuung von Website-Formularen, Werbekonten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 15 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 16 Laufzeit und Kündigung bei Wartungsverträgen
Wartungs- und Pflegeverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Internet-/Cloud-Infrastruktur) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistungserbringung.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 13. September 2026.